25 Gramm erlaubt – aber nur im Inland! Das droht bei Cannabis-Einfuhr nach Deutschland

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Foto: dpa / Symbolbild

Mainz. Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG). Damit wurde der private Besitz von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert. Doch was genau ist erlaubt – und wo drohen weiterhin Geld- oder Freiheitsstrafen?

Bis zu 25 Gramm erlaubt – aber nur im Inland

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihrer eigenen Wohnung oder ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes besitzen. Damit soll der private Konsum klar geregelt werden.

Doch Vorsicht: Anbau, Besitz und Konsum sind nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland legal – und auch nur im gesetzlich festgelegten Rahmen.

Keine Chance an der Grenze: Einfuhr bleibt strafbar

Besonders wichtig für alle, die ins Ausland reisen: Eine Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Cannabis bleibt streng verboten. Das gilt auch für kleine Mengen, die für den Eigenbedarf gedacht sind. Mehr Rheinland-Pfalz News

Die Bundespolizei und das Hauptzollamt weisen darauf hin:
👉 Wer Cannabis über die Grenze mitnimmt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen – von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Ausnahme: Cannabis als Arzneimittel

Etwas anders sieht es bei Cannabis auf Rezept aus:

  • Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die vor Reiseantritt von einer amtlichen Stelle (z. B. Landesgesundheitsbehörde) beglaubigt werden muss.

  • Die Bescheinigung gilt maximal 30 Tage und muss für jedes Medikament einzeln ausgestellt werden.

  • Reisende müssen zudem die nationalen Bestimmungen des Ziellandes beachten – nicht jedes Land erlaubt die Mitnahme von medizinischem Cannabis.

Fazit

Während der private Konsum in Deutschland seit April liberaler geregelt ist, bleiben die Grenzen ein absolutes Tabu. „Freimengen“ bei der Einfuhr gibt es nicht – wer Cannabis mit ins Ausland nimmt, verstößt gegen das Gesetz.


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