Nach tödlichem Unfall auf B272: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung

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Foto: Feuerwehren der VG Lingenfeld

SCHWEGENHEIM/LANDAU – Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen eine 34-jährige Frau erhoben.

Der Grund ist ein tödlicher Verkehrsunfall auf der B272 am 16. März 2025, bei dem eine 55-jährige Frau ums Leben kam. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Unachtsames Fahren mit Folgen

In der Anklage wird der 34-jährigen Frau vorgeworfen, auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein. Ein Fahrer konnte gerade noch ausweichen. Ein anderer Fahrer wurde schwer verletzt. Seine 55-jährige Mitfahrerin erlitt so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später im Krankenhaus verstarb.

Bei der Fahrt war die Angeschuldigte alkoholisiert – eine Blutprobe ergab einen Wert von 1,2 Promille. Sie stand zudem unter dem Einfluss von Cocain. Die Angeschuldigte hat bisher von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Schöffengericht Landau entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

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