Wespen töten: Welche Strafen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland drohen

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Symbolbild; Wespen an einem Getränk; dpa

Sommer, Sonne – und plötzlich summt es am Tisch. Wespen sorgen regelmäßig für Panik, besonders rund um Grillabende und Kuchentafeln. Doch Vorsicht: Wer sie tötet, riskiert hohe Geldstrafen. In Rheinland-Pfalz drohen bis zu 5.000 Euro, im Saarland sogar bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Doch was ist tatsächlich verboten? Welche Ausnahmen gibt es? Und wie streng ist die Praxis wirklich? Wir klären auf.

Was sagt das Gesetz zum Wespen-Töten?

Wespen sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Es ist verboten, sie mutwillig zu töten, zu fangen oder ihre Nester zu zerstören – auch wenn sie lästig erscheinen. Die jeweiligen Landesgesetze regeln die Bußgeldhöhe:

  • Rheinland-Pfalz: bis zu 5.000 €

  • Saarland: bis zu 10.000 €

Wichtig: Bei besonders geschützten Arten wie Hornissen gelten noch strengere Regeln.

Ausnahme: Wann ist das Töten von Wespen erlaubt?

Nicht jede Wespe darf in jedem Fall verschont bleiben. In bestimmten Situationen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, zum Beispiel:

  • Bei nachgewiesener Insektengiftallergie

  • Wenn das Nest an einem Gefahrenort liegt, etwa direkt über dem Kita-Eingang

  • Bei akuter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

In diesen Fällen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Erlaubnis zur Entfernung oder Umsiedlung des Nestes erteilen – meist durch Fachpersonal.

Hohe Strafen? Die Praxis sieht oft anders aus

Zwar machen die hohen Maximalbeträge Schlagzeilen – in der Praxis werden sie aber selten verhängt. Meist erfolgen Verwarnungen oder geringe Bußgelder. Nur bei vorsätzlicher Zerstörung, mehrfachem Verstoß oder besonders geschützten Arten drohen tatsächlich empfindliche Strafen.

Ein einzelner Schlag auf eine Wespe führt nicht automatisch zu einer Geldbuße. Doch wer ein Nest ohne Genehmigung entfernt oder tötet, riskiert ernsthafte Konsequenzen – auch strafrechtlich.

Wespen-Abwehr: Was ist erlaubt?

Wer sich vor Wespen schützen will, muss nicht gleich zur Fliegenklatsche greifen. Erlaubte und sinnvolle Maßnahmen:

  • Lebensmittel abdecken

  • Ablenkfütterung (z. B. süßes Obst in sicherer Entfernung)

  • Insektenschutzgitter anbringen

  • Wassernebel statt Gewalt

Diese Mittel stören die Tiere nicht dauerhaft – und vermeiden Bußgelder.

Tipp: So verhalten Sie sich beim Nestfund richtig

  1. Nicht in Panik verfallen.

  2. Nest nicht selbst entfernen!

  3. Kontaktieren Sie die Untere Naturschutzbehörde oder einen Fachbetrieb.

  4. Lassen Sie prüfen, ob eine Umsiedlung möglich ist.

Denn: Ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz kann nicht nur teuer werden – sondern auch das empfindliche Gleichgewicht in der Natur stören.

Fazit: Wespen sind geschützt – aus gutem Grund

Wespen übernehmen wichtige Aufgaben im Ökosystem: Sie vertilgen Schädlinge und helfen beim Recycling von Aas. Wer sie schützt, schützt also auch die Umwelt.

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind die gesetzlichen Bußgelder hoch – werden aber nur bei vorsätzlichem oder wiederholtem Verstoß wirklich ausgeschöpft. Wer sich informiert, Genehmigungen einholt und umsichtig handelt, muss kein Bußgeld fürchten.

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