Bitburg: Quadfahren im Stadtwald verboten – hohe Bußgelder drohen

0
Foto: pixabay/Symbolbild

BITBURG. Reiten und Radfahren sind laut Landeswaldgesetz (LWaldG) im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind Wege, die durch ihren Ausbaustandard für den forstlichen Fahrzeugverkehr geeignet sind.

Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und –pfade sind keine Waldwege nach LWaldG und dürfen daher nicht zum Reiten oder Radfahren genutzt werden. Das Fahren im Wald mit jeglichen Kraftfahrzeugen, wie z.B. Quads, ist für Unbefugte unzulässig und führt bei Zuwiderhandlungen zu empfindlichen Bußgeldern.

Diese gesetzliche Regelung soll die Beeinträchtigung des Waldes minimieren und Schäden am Eigentum der Waldbesitzerinnen und -besitzer auf ein vertretbares Maß reduzieren. Außerdem wird die Erholungsfunktion des Waldes auch für sonstige Nutzer wie Fußgänger und Jogger sichergestellt. Alle Reiter und Radfahrer werden aufgefordert, die Bestimmungen des LWaldG zu beachten und die Straßen und Waldwege im Stadtwald Bitburg nicht zu verlassen. (Quelle: Stadt Bitburg)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.