Landtag will Verfassungstreue von Mitarbeitern prüfen

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Der Landtag von Rheinland-Pfalz in Mainz. Foto: lokalo.de (SE)

MAINZ – Mitarbeiter der Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag werden künftig auf ihre Verfassungstreue überprüft.

Sie dürfen nur dann für eine Parlamentsfraktion tätig werden, wenn der Landtagspräsident nach einer «Zuverlässigkeitsüberprüfung» keine Bedenken gegen die betreffende Person hat. Dies beschlossen die Abgeordneten von Regierung und Opposition im Landesparlament in Mainz. Ablehnung und Kritik kamen von der AfD.

In dem Gesetz heißt es, die Mitarbeiter von Abgeordneten würden durch den Landtagspräsidenten «zuverlässigkeitsüberprüft». Dies geschehe «zum Schutz gegen Risiken für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags Rheinland-Pfalz». Bei seiner Entscheidung über die Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters eines Abgeordneten soll sich der Landtagspräsident – derzeit Hendrik Hering (SPD) – auf Auskünfte des Landeskriminalamtes und der Verfassungsschutzbehörde des Landes stützen.

AfD kündigt Normenkontrollklage an

«Wer unsere demokratische Grundordnung ablehnt und bekämpft, darf nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden», sagte der Abgeordnete Christoph Spies (SPD). Die Demokratie sei robust und halte unterschiedliche Meinungen aus: «Doch sie muss Grenzen ziehen, wenn diese Meinungen und Aktivitäten die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen.»

«Es geht hier nicht um Gesinnungskontrolle, es geht darum, dass Steuergelder nicht an Personen fließen, die aktiv gegen unseren Staat arbeiten», sagte auch Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne).

«Wir halten den Gesetzentwurf im Wesentlichen für verfassungswidrig», sagte Damian Lohr (AfD). Es handele sich um einen schweren Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten und in das Parteienprivileg. Das Gesetz stelle einen «verfassungswidrigen Angriff gegen die Demokratie und das Parlament» dar, so der AfD-Politiker. Er kündigte eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz an.

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