TRIER. Am 25. Juni 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Angeklagten aus Saarburg zur Last, im August 2024 versucht zu haben, mit seinem Kleinkraftrad vor einer Polizeikontrolle zu flüchten und dabei einen Polizeibeamten mitgeschleift und verletzt zu haben.
Der Angeklagte soll wegen stark überhöhter Geschwindigkeit kontrolliert worden sein, worauf er zunächst mit seinem Kleinkraftrad flüchten habe können. Als er kurze Zeit später wieder angetroffen worden sei, habe er erneut versucht, sich der Kontrolle durch Flucht auf seinem Kleinkraftrad zu entziehen, wobei er einen der kontrollierenden Polizeibeamten mehrere Meter bei einer Geschwindigkeit von ca. 10 km/h mitgeschleift habe. Hierdurch habe dieser blutige Schürfwunden erlitten.
Der Angeklagte soll über keine Fahrerlaubnis verfügt haben. Zudem soll das Kleinkraftrad nicht haftpflichtversichert gewesen sein. (Quelle: Amtsgericht Trier)