Trier: 16 Auszubildende am Mutterhaus auf dem Weg zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

0
Auszubildende am Mutterhaus Trier
Insgesamt 16 Auszubildende umfasst der erste Jahrgang der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer am Klinikum Mutterhaus. Foto: Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen

TRIER. Das Klinikum Mutterhaus in Trier durfte in dieser Woche seinen ersten Ausbildungsjahrgang für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (GKPH) begrüßen.

Insgesamt 16 Auszubildende beginnen die einjährige Ausbildung, bestehend aus Unterrichtseinheiten an der Karl Borromäus-Schule und Praxiseinsätzen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe.

Herzlich empfangen wurden die neuen Auszubildenden von ihrer Kursleitung Barbara Bach, dem gesamten Schulkollegium der Pflegeschule um das Leitungsduo Dr. Mirjam Philippi und Monika Zehren, sowie dem Praxisanleiter-Team. Den mit 16 Auszubildenden vollbesetzten Kurs erwartet ein intensiver und abwechslungsreicher Einstieg in das Berufsfeld Pflege.

Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sehr patientennah

Die Stärkung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, wie sie nun am Klinikum Mutterhaus erfolgt, ist ein wichtiges Element der Fachkräftestrategie Pflege in Rheinland-Pfalz. In der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe arbeitet man sehr patientennah und unterstützt so intensiv Pflegefachpersonen.

Somit trägt der neu geschaffene Ausbildungsweg maßgeblich zu einer hohen Qualität der pflegerischen Versorgung bei. Außerdem bietet die Ausbildung sehr gute Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, etwa durch einen anschließenden Einstieg in die generalistische Pflegeausbildung.

Für den Ausbildungsbeginn in der generalistischen (dreijährigen) Pflegeausbildung mit Vertiefungen in der pädiatrischen, psychiatrischen oder der Akut-Pflege sind zum Ausbildungsbeginn am 1. Oktober 2025 noch wenige Plätze frei.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.