Urteil stärkt Jugendschutz: Verkaufsautomaten für Wein und Alkohol vor dem Aus?

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Ein Verkaufsautomat am Zurlaubener Ufer mit alkoholischen Getränken im Angebot. Foto: lokalo.de

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat kürzlich entschieden, dass der Betrieb eines Weinautomaten in Bad Kreuznach gegen das Jugendschutzgesetz verstößt und daher zu Recht von der Stadt untersagt wurde. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Verkaufsautomaten in der Region Trier haben.

Hintergrund des Urteils

Eine Winzerin aus Bad Kreuznach hatte Anfang 2023 einen Automaten auf ihrem Wohngrundstück installiert, der selbst erzeugten Wein verkaufte. Der Automat war so platziert, dass er von der Straße aus zugänglich war. Im April 2023 ordnete die Stadt Bad Kreuznach an, den Automaten außer Betrieb zu nehmen, da er gegen das Jugendschutzgesetz verstoße. Nach erfolglosem Widerspruch bestätigte das Verwaltungsgericht Koblenz diese Entscheidung. Der Antrag der Winzerin auf Zulassung der Berufung wurde vom OVG abgelehnt.

Begründung des Gerichts

Das Jugendschutzgesetz verbietet den öffentlichen Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn technische Vorrichtungen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben, UND der Automat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt ist. Im vorliegenden Fall befand sich der Automat jedoch auf einem Wohngrundstück, wodurch die Ausnahme nicht greift. Das Gericht betonte zudem, dass die unterschiedlichen Regelungen für Zigaretten- und Alkoholautomaten aufgrund der verschiedenen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol gerechtfertigt seien.

Mögliche Auswirkungen auf die Region Trier

In der Region Trier könnten Betreiber von Alkoholverkaufsautomaten nun ebenfalls in den Fokus der Behörden geraten. Insbesondere Automaten, die außerhalb gewerblich genutzter Räume stehen und nicht ausreichend gegen den Zugriff Minderjähriger gesichert sind, könnten als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gewertet werden.

Urteil unterstreicht Anforderungen an Jugendschutz 

Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz unterstreicht die strikten Anforderungen des Jugendschutzes beim Verkauf alkoholischer Getränke über Automaten. Betreiber in der Region Trier und darüber hinaus sollten sicherstellen, dass ihre Verkaufsstellen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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