Sechs mögliche Standorte: So geht’s mit der Windkraft in Trier weiter

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Foto: dpa / Symbolbild

TRIER. Im Verfahren um die Ausweisung von Potenzialgebieten für Windenergie in Trier geht es um insgesamt sechs mögliche Standorte.

Auf Beschluss des Stadtrats wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Das berichtet die Trierer Rathaus Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe vom Dienstag.

Bisher keine Windkraft im Trierer Stadtgebiet

Bisher gibt es im Trierer Stadtgebiet keine Windkraftanlagen. Vor dem Hintergrund der Energie- und Klimakrise und einer geänderten Gesetzeslage soll sich das ändern: Die Stadt will in den Randgebieten Windkraftstandorte ausweisen. Der Stadtrat hat eine entsprechende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im September 2022 beschlossen.

Durch die Eigeninitiative behält die Stadt die Steuerungshoheit und kann eigene Ausschlusskriterien festlegen. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich als Ziel bis 2030 einen Flächenanteil von 2,2 Prozent für Windkraftanlagen gesetzt.
Nach einer intensiven Überprüfung potenzieller Gebiete durch das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung haben sich sechs Flächen in den höher gelegenen Randgebieten der Stadt als mögliche Standorte herauskristallisiert:

  • Wetterborn
    Ortsbezirke: Euren, West/Pallien
    Größe: 67,5 Hektar
    Bisher: Wald, Wiese
  • Herresthal Südwest
    Ortsbezirk: Zewen
    Größe: 20,8 Hektar
    Bisher: Wald, Wiese
  • Schellberg
    Ortsbezirk: Tarforst
    Größe: 17,8 Hektar
    Bisher: Ackerbau, Wald
  • Stahlem
    Ortsbezirke: Euren, Zewen
    Größe: 12,8 Hektar
    Bisher: Wald
  • Balmet
    Ortsbezirk: Ehrang/Quint
    Größe: 9,9 Hektar
    Bisher: Wald
  • Steigenberg
    Ortsbezirk: Ehrang/Quint
    Größe: 6,7 Hektar
    Bisher: Wald

In der Summe belaufen sich die Potenzialflächen auf 127,4 Hektar. Das entspricht 1,1 Prozent der Fläche der Stadt Trier. Als erster Verfahrensschritt folgte noch 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zugleich wurde der Stadt die Auflage erteilt, ihren Landschaftsplan fortzuschreiben. Daran wird zurzeit gearbeitet. Außerdem musste eine Zielabweichung vom regionalen Raumordnungsplan beantragt werden. Den Zulassungsbescheid hierfür hat die Stadt  im Oktober 2024 erhalten.

2025 folgen als weitere Verfahrensschritte der Stadtratsbeschluss über die öffentliche Auslegung, die öffentliche Auslegung mit anschließender Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen, der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat und die Genehmigung durch die SGD Nord. Für den Bau jedes einzelnen Windrads ist jeweils noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

(Quelle: Trierer Rathaus Zeitung, Ausg. v. 14.01.25)

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2 Kommentare

  1. Ihr habt doch den Knall noch nicht gehört, auf der einen Seite wird von der Klimakatastrophe gepredigt und im nächsten Atemzug soll massiv Fläche auf Jahrzehnte versiegelt werden, anstatt Ressourcen zu nutzen, die bereits vorhanden sind, Dächer für Solarenergie, aber da verdient die Stadt nicht genug daran.

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