TRIER. Die Stadt Trier verhängt zum Jahreswechsel 2024/25 aus Sicherheitsgründen erneut ein Böllerverbot für den Hauptmarkt. Die Regelung wird mit einer Allgemeinverfügung umgesetzt und gilt am Dienstag, 31. Dezember, und Mittwoch, 1. Januar. Sie wird damit begründet, dass es 2019 eine ganze Reihe von Rettungsdiensteinsätzen an Silvester auf dem Hauptmarkt gab, bedingt durch übermäßigen Alkoholkonsum und Feuerwerkskörper.
Deshalb besteht die Sorge, dass es auf diesem zentralen Platz der Trierer Innenstadt wieder ähnliche Vorkommnisse geben könnte. Zu Wohngebieten gibt es keine gesonderten Regelungen, die über bundesweite Vorgaben hinausgehen. Grundsätzlich wird aber auch darum gebeten, vor Altenheimen und Krankenhäusern keine Silvester-Raketen abzuschießen. Das städtische Ordnungsamt empfiehlt generell, nur erlaubtes Feuerwerk und nur im erlaubten Zeitraum abzubrennen, unter Beachtung der gebotenen Vorsicht und der Herstellervorgaben. Der Trierer Ordnungsdezernent Ralf Britten hofft auf ein erneutes Verständnis für diese Entscheidung und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr. (Quelle: dpa)
absolute richtige Entscheidung!
Ist doch sowieso in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten.