Brutaler Messerangriff in Bahn: So urteilte das Gericht

Unvermittelt soll ein Mann in einer Regionalbahn in Saarbrücken auf einen Fahrgast eingestochen haben. Das Opfer überlebt schwer verletzt. Jetzt fällen die Richter das Urteil.

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Die Spurensicherung hat ein Abteil einer Regionalbahn abgesperrt, die im Saarbrücker Hauptbahnhof steht. Foto: Thorsten Kremers/dpa

SAARBRÜCKEN. Das Landgericht in Saarbrücken hat einen 32-Jährigen freigesprochen, der einen Fahrgast (21) in einer Regionalbahn durch Messerstiche in den Hals lebensgefährlich verletzt haben soll.

Er sei schuldunfähig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zugleich ordnete es die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Im Gegensatz zum Staatsanwalt sahen die Richter aber keinen versuchten Mord, sondern nur einen versuchten Tötungsversuch. Der Verteidiger hatte ebenfalls Maßregelvollzug beantragt, allerdings war er der Ansicht, dass sein Mandant nicht in der Lage gewesen sei, heimtückisch zu handeln. Er plädierte auf gefährliche Körperverletzung.

Stimmen gehört

Eine Psychiaterin war in ihrem Gutachten zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tat überwiegend auf eine psychiatrische Störung zurückzuführen sei. Der Angeklagte hatte nach früheren Aussagen Stimmen gehört und sich verfolgt gefühlt. Aktuell erhalte er in der Forensik bereits Medikamente gegen Schizophrenie.

Der Mann soll am 11. Juni in der Bahn kurz vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken völlig unvermittelt mit einem Messer mit 8,5 Zentimeter langer Klinge auf den anderen Fahrgast eingestochen haben. Sein Opfer hörte mit Kopfhörern Musik und schaute auf sein Handy, die beiden kannten sich nicht.

Der Fahrgast überlebte schwer verletzt, war sieben Wochen arbeitsunfähig und litt unter Schlafstörungen. Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte bei ihm entschuldigt. Er habe «eine schlimme Zeit gehabt» und sei «einfach durchgedreht».

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