Gegen den Kopf geschlagen: Urteil im Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Ein Mann soll einen anderen nach einem verbalen Streit geschlagen haben. Das Opfer stirbt zwei Tage später. Nun gibt es eine Entscheidung des Gerichts.

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Ein Polizeiauto steht hinter einem Absperrband der Polizei. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

FRANKENTHAL. Weil er einem 57 Jahre alten Mann mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll, was wohl zu dessen Tod führte, ist ein Angeklagter zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tatmehrheit mit Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 30 Jahre alte Angeklagte soll das Opfer im September 2023 in Neustadt/Weinstraße attackiert habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich hinsichtlich des Hauptvorwurfs für einen Freispruch aus. Für die weiteren Anschuldigungen – etwa Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung – sollte die Strafe neun Monate nicht überschreiten.

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2 Kommentare

  1. Die Verteidigung sprach sich hinsichtlich
    des Hauptvorwurfs für einen Freispruch
    aus…

    Ein Rechtsverdreher hat die Taschen
    voll…,der Bürger schüttelt sich.

    Deutschland im Jahre des Herrn
    anno 2024.

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