Es geht um Hunderttausende Euro: Erstes Missbrauchsopfer verklagt Bistum Trier

Es geht um hohe Summen. Mehrere Missbrauchsopfer wollen das Bistum Trier auf Schmerzensgeld verklagen. Die erste Klage ist laut Verein jetzt eingereicht worden.

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Thomas Kießling (l-r), Missbrauchsopfer eines mittlerweile verstorbenen Trierer Geistlichen, sitzt auf einer Pressekonferenz des Vereins MissBiT neben Justiziar Rudolf Fischer und dem Vereinsvorsitzenden Hermann Schell. Foto: Harald Tittel/dpa

TRIER. Ein erstes Missbrauchsopfer hat das katholische Bistum Trier auf Schmerzensgeld verklagt. Das teilte der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) am heutigen Donnerstag mit. Dem Kläger gehe es darum, angemessen entschädigt zu werden – für die Taten, die ihm ein Pfarrer in seiner Heimatgemeinde an der Mosel jahrelang zugefügt hatte, als er Schulkind war.

Der Verhandlungswert in dem Verfahren liege bei 300.000 Euro. Die Klage sei gerade beim Landgericht Trier eingereicht worden, teilte der Verein mit. Die finanziellen Leistungen, die das Opfer bisher als Anerkennung des Leids bekommen habe, seien angesichts der schweren Folgeschäden «ein Hohn». Es handele sich um 30.000 Euro plus Therapiekosten, sagte eine Sprecherin von Missbit. Der Mann, der anonym bleiben wolle, habe über Jahre mit «schwersten körperlichen und psychischen Folgen» zu leiden gehabt.

Im Februar hatte Missbit bereits Klagen vom Missbrauchsopfern angekündigt. Zwei weitere Klageeinreichungen seien «in unmittelbarer Vorbereitung», teilte der Verein am Donnerstag weiter mit. Ein Fall betreffe das Bistum Köln. Nähere Angaben lagen zunächst nicht vor.

Ein weiterer Fall richte sich gegen einen inzwischen gestorbenen Priester in der Benediktinerabtei St. Matthias. Missbit habe einen Unterstützungsfonds eingerichtet, da der offizielle Klageweg für die Opfer «anstrengend und schmerzlich» sei sowie «enorme Kosten» verursache.

Die Kläger orientieren sich an einem wegweisenden Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023, das einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen. (Quelle: dpa)

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1 Kommentar

  1. Zitat: “ Es geht um Hunderttausende Euro: “

    Das ist doch der springende Punkt, es geht in dieser Gesellschaft offensichtlich immer nur um Geld.

    Ein wichtiger Punkt unserer christlich geprägten Kultur und des wahren christlichen Glaubens besteht doch darin dem Sünder zu verzeihen und zu vergeben. Die Betroffenen sollten christlich handeln, denn was geschehen ist ist nun mal geschehen und lässt sich nicht mit schnödem Mammon rückgängig machen. Oder geht es wieder nur um Geld???

    Vergebt und verzeiht, denn wir sind letztendlich doch alle nur arme Sünderlein ….. Diese heiligen Männer der Kirche waren seinerzeit einfach fehlgeleitet und bereuen ihr Taten sicherlich zutiefst. Letztendlich müssen sich diese Sünder vor einer höheren Instanz verantworten, das ist doch ausreichend und diese Gewissheit spendet uns allen Trost.

    Ausserdem kann die Institution Kirche nichts dafür. Ich nehme seit vielen Jahren wahr, dass die Kirche viel Gutes tut und letztendlich auch den wahren christlichen Glauben praktiziert, indem sie ihren fehlgeleiteten Mitgliedern auch verzeiht.

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