Mit gefälschten Papieren: Bundespolizei Trier stellt mehrere illegale Einreisen fest

0
Foto: Axel Heimken/dpa/Symbolbild

TRIER. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen stellte die Bundespolizei Trier am vergangenen Wochenende, neben 41 Fahndungstreffern, an der deutsch-luxemburgischen Grenze mehrere unerlaubt eingereiste Personen fest.

Ein 30-jähriger Tunesier und ein 31-jähriger Türke reisten als Businsassen von Frankreich bzw. Belgien über Luxemburg nach Trier ein. Bei Inaugenscheinnahme beider vorgelegten Identitätskarten handelte es sich um Totalfälschungen. Der Tunesier gab an, in Frankreich zu leben und lediglich zum Kauf eines PKW nach Deutschland eingereist zu sein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Erhebung einer Sicherheitsleistung von 1.000 Euro, wurde er an die französischen Behörden überstellt. Der türkische Staatsangehörige indes äußerte vor Ort ein Schutzersuchen und wurde zur Erstaufnahmeeinrichtung Trier weitergeleitet.

Zwei 14- und 40-jährige Syrerinnen sowie ein 18-jähriger Kameruner reisten ohne die erforderlichen Grenzübertrittsdokumente von Belgien über Luxemburg ins Bundesgebiet ein und äußerten ein Asylgesuch. Sie wurden ebenfalls der Erstaufnahmeeinrichtung Trier zugeführt.

Bei drei somalischen, tunesischen und ukrainischen Staatsbürgern waren die Einreisevoraussetzung nicht erfüllt. Eine Überprüfung ergab, dass sie sich in Nachbarstaaten im Asylverfahren befinden. Im Anschluss reisten sie dorthin zurück.

Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Der Tunesier und Türke müssen sich zudem noch wegen Urkundenfälschung verantworten. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

Vorheriger ArtikelTrier: 100. Geburtstag – Eleonore Freudenreich feiert ihren Ehrentag im Kreis der Familie
Nächster ArtikelTrotz Wetterkapriolen: 20.000 Besucher bei Heilig-Rock-Tagen in Trier

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.