Saar-Landtag berät über Verfassungsänderungen – Begriff „Rasse“ soll gestrichen werden

Der saarländische Landtag setzt seine Beratungen fort. Nun geht es um gleich drei Verfassungsänderungen.

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Ein Blick in den Landtag des Saarlands. Foto: Harald Tittel/dpa/Archiv

SAARBRÜCKEN. Drei Verfassungsänderungen stehen auf der Tagesordnung des saarländischen Landtags bei dessen Plenarsitzung am heutigen Mittwoch. Die Änderungen wurden gemeinsam von der regierenden SPD und der oppositionellen CDU vorgeschlagen. An der Annahme besteht daher kein Zweifel.

Mit einer Änderung wird der Begriff «Rasse» bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Verfassung gestrichen. Künftig soll es in Artikel 12 stattdessen heißen, dass niemand «aufgrund rassistischer Zuschreibungen» benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Außerdem soll das Prinzip der Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen werden. Künftig soll es Aufgabe des Staates sein, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Eine dritte Änderung schreibt «den Schutz und die Förderung des Staates» für die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit fest. (Quelle:)

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