“Ihr gehört zu uns” – Malu Dreyer würdigt neues Staatsangehörigkeitsrecht als “historische Reform”

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Das neue Staatsabngehörigenrecht soll Eibürgerungen erleichtern; Foto: dpa

MAINZ/BERLIN. „Deutschland ist Einwanderungsland. Mit der historischen Reform des Staatsangehörigkeitsrecht vollziehen wir heute im Staatsbürgerschaftsrecht endlich, was in weiten Teilen der Gesellschaft bereits gelebte Realität ist“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der abschließenden Debatte zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat.

Sie bekräftigte: „Selten war es so wichtig wie heute, hier lebenden Migranten und Migrantinnen, die sich mit dem Land und seinen Werten verbunden fühlen, die unmissverständliche Botschaft zu senden: Ihr gehört zu uns!“ Das Gesetz baut Hürden bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab, unter anderem durch kürzere Fristen bei Einbürgerungen und die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit. Auch in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern sollen zukünftig schneller deutsche Staatsbürger werden können.

Erleichterungen bei Einbürgerung

Daneben beinhaltet die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ein positives Bekenntnis zu einer besonderen Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens und damit letztlich auch zum Existenzrecht des Staates Israels. „Diese Reform stellt klar: Wer deutscher Staatsbürger wird, der übernimmt auch eine historische Verantwortung“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist vielleicht das stärkste Bekenntnis zu unserem Land, unseren Werten und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht laden wir die Menschen, die schon bei uns leben und die noch zu uns kommen, zu diesem Bekenntnis ein.“

Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag verabschiedet und am 2. Februar 2024 abschließend im Bundesrat beraten. In den vorausgegangenen Ausschussberatungen hatte sich Rheinland-Pfalz für die besondere Berücksichtigung der Situation von Staatenlosen bei der Einbürgerung eingesetzt.

(Quell: dpa)

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2 Kommentare

  1. Das ist eine wirklich gute Nachricht. Vielen Dank Frau Dreyer für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle des deutschen Volkes. ich bin Ihnen zutiefst dankbar!

  2. Ab dem 14. Lebensjahr gilt in Deutschland die Religionsfreiheit. Man kann selbst wählen ob und welcher Glaubensgemeinschaft man angehören will oder nicht. Das gilt für alle, mit einem kleinen Haken. Unsere moslemischen Mitbürgern ist es, unter Androhung der Todesstrafe, nach islamischen Recht untersagt sich vom Islam abzuwenden.
    Quelle: gängiges Allgemeinwissen

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