Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 77 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang März 2023 in einem vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen ihn als Angeklagten geführten Strafverfahren wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung im Rahmen einer Begegnung im Straßenverkehr im Verlauf der Hauptverhandlung die Äußerung „Das ist hier wie im dritten Reich. Einer beschuldigt den anderen, denunziert ihn und dann war es das“ getätigt haben.
Jene Äußerung habe nach Auffassung des Amtsgerichts Bad Kreuznach eine Kundgabe der Missachtung und Nichtachtung der das Strafverfahren führenden Richterin in öffentlicher Verhandlung dargestellt. Die Äußerung sei weder im Rahmen der freien Meinungsäußerung noch im Rahmen berechtigter Interessen gerechtfertigt gewesen.
Der Angeklagte hat erstinstanzlich eingeräumt, die vorgenannte Äußerung getätigt zu haben. Er ist jedoch der Ansicht gewesen, dass es sich hierbei um eine gerechtfertigte freie Meinungsäußerung gehandelt habe.
(Ministerium der Justiz)















So stehts auch im Grundgesetz : https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html