TRIER. Für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs muss das Bistum Trier seine Aktenführung «dringend» verbessern.
Das empfiehlt die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier in einem Bericht, der am Mittwoch vorgestellt wurde. Nach wie vor würden «mangelnde Transparenz», eine uneinheitliche Aktenführung, das Fehlen eines Aktenplans und einer Zusammenfassung aller Akten zu einer Person oder einem Fall die laufende Aufarbeitung im Bistum behindern.
Es gebe «keinen Hinweis darauf, dass die Versäumnisse und Fehler in der Aktenführung aus der Vergangenheit» abgestellt wurden, teilte die Kommission um den Vorsitzenden Gerhard Robbers mit. Auch noch in der jüngeren Vergangenheit hätten «Versäumnisse bei der Führung von Sach- und Personalakten den Informationsstand der Verantwortlichen beeinträchtigt und rasche, falladäquate Reaktionen bei Missbrauchsfällen vereitelt».
Die Kommission sprach sich erneut für eine erleichterte und unkomplizierte Akteneinsicht für Betroffene aus. Die von einer bistumsinternen Arbeitsgruppe erwogene «Koordinierungsstelle Akteneinsicht» sei da ein wichtiger Schritt. Jedem Betroffenen sei «eine erschöpfende und zügige Einsicht in alle Unterlagen und Datenbestände zu gewähren», auch aus Archiven über die Diözese Trier hinaus, hieß es im zweiten Zwischenbericht der Kommission.
Nach Recherchen der Kommission sind inzwischen für den Zeitraum von 1946 bis 2021 Taten mit 579 Opfern und 227 Beschuldigten dokumentiert. Im ersten Bericht im August 2022 hatten die Zahlen noch bei 513 Betroffenen und 195 beschuldigten oder überführten Tätern gelegen.
Die Arbeit der siebenköpfigen Kommission aus Betroffenen und Fachleuten ist auf sechs Jahres ausgelegt. Derzeit stellen sich alle 27 Bistümer bundesweit einer unabhängigen Aufarbeitung durch eingerichtete Kommissionen.