Fast zweitausend Laptops geklaut: Prozess wegen schweren Bandendiebstahls in Trier

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Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 10.10.2023 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen schweren Bandendiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, von Mai 2022 bis zum 21.12.2022 in Hermeskeil, Würselen und andernorts folgende Taten begangen zu haben:

Der erste Angeklagte soll sich zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Frühjahr 2022, gemeinsam mit zwei gesondert Verfolgten und mindestens einem weiteren bislang unbekannten Täter zusammengeschlossen haben, um in wechselnder Beteiligung bei geeigneten Gelegenheiten vor allem hochwertige Elektronikgüter aus Lagerhallen und Lastkraftwagen zu entwenden. Alle Täter sollen beabsichtigt haben sich durch die Straftaten eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle von erheblichem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen.

Der zweite Angeklagter habe als Mitarbeiter einer der geschädigten Firmen stets Zutritt zu den Lagerhallen sowie Zugriff auf das Warenwirtschaftssystem gehabt und über die Sicherheitsvorkehrungen der Firma Bescheid gewusst. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt habe er die Haupttäter dadurch unterstützt, dass er zumindest den ersten Angeklagten über die bei der Firma auf Paletten eingelagerten Notebooks informiert und ihm sein Wissen über die Örtlichkeit und die zum jeweiligen Zeitpunkt getroffenen Sicherheitsvorkehrungen mitgeteilt habe.

In der Nacht vom 7.5.2022 gelangten der Angeklagte erste Angeklagte, der gesondert Verfolgte sowie ein weiterer unbekannter Mittäter durch das Zerstören von Oberlichtern des Flachdaches sowie des gewaltsamen Öffnens eines rückwärtig gelegenen Fensters in das Innere der Halle. Dort entwendeten sie 1.675 Elektronikgeräte (1036 Laptops; 189 Minitower und 450 Mainboards) im Gesamtwert von 536.245,11 Euro, indem sie die Europaletten mit den Elektronikgütern mittels eines Hubwagens zum Be- und Entladetor brachten und in die oben genannten Fahrzeuge verluden.

Am 20.12.2022 haben sich der erste Angeklagte, die beiden gesondert Verfolgten und mindestens ein weiterer, bereits an der ersten Tat beteiligter, noch unbekannter Täter ebenfalls in Umsetzung der Abrede und entsprechend des zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans zur Rückseite der abgelegenen Lagerstätte der Firma begeben. Mittels Aufhebelns einer Nebeneingangstür seien sie in die umgebaute Lagerhalle gelangt. Dort haben sie im Zeitraum zwischen 21.29 Uhr und 23.39 Uhr unter Umgehung der neu getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und in arbeitsteiliger Weise 903 Laptops im Gesamtwert von 275.000 Euro entwendet.

Die entwendete Ware sei bei beiden Taten jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht gewesen.

Den zum Abtransport des Stehlgutes gedachten LKW hat der erste Angeklagte zumindest mit einem gesondert Verfolgten entsprechend ihrem Tatplan zuvor in der Nacht vom 12.12. auf dem 13.12.2022 von einem Firmengelände in Würselen entwendet, in dem sie das nicht umschlossene Firmengelände betreten, den außen an dem Fahrzeug angebrachten Fahrzeugschlüssel an sich genommen und ein niederländisches Kennzeichen an dem Fahrzeug montiert haben. Anschließend seien sie dann mit dem Fahrzeug zur Tatörtlichkeit gefahren. Der LKW sei am 21.12.2022 nur unweit von der Lagerhalle auf dem Parkplatz vor dem Sportplatz in Hermeskeil festgestellt worden.

Überdies haben sich der erste Angeklagte sowie ein gesondert Verfolgter in der Nacht vom 13.5.2022 zu einem Parkplatz auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln begeben, um LKWs nach hochwertigem stehlenswerten Gut zu durchsuchen. Dort haben sie sie in arbeitsteiliger Weise neun Planen dort abgestellter LKWs aufgeschlitzt und aus einem der LKWs einen Parfumflakon im Wert von 70 Euro entwendet.

Durch die Tat sei an den beschädigten LKWs jeweils ein Sachschaden in Höhe von ca. 150 Euro entstanden.

Die Angeklagten sind strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft. (Quelle:Landgericht Trier)

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