KOBLENZ. Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 32 Jahren hat die Verteidigung eine Strafe von höchstens vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte sei bei dem damaligen Brandanschlag nicht Einzeltäter sondern vielmehr Mitläufer gewesen.
Dies sagten die Anwälte des 52-Jährigen am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in ihrem Plädoyer. Er sei daher nur für Beihilfe zum Mord, zu versuchten Morden sowie zu besonders schwerer Brandstiftung zu verurteilen.
Die Verteidigung blieb bei der Version, die der Angeklagte auch schon in seinem Geständnis wiedergegeben hatte: Das Feuer habe ein damaliger Bekannter aus der Neonazi-Szene gelegt. «Er war als Unterstützung dabei», sagte sein Anwalt zur Rolle des Angeklagten. Mittlerweile habe er sein damaliges Verhalten reflektiert und sich kritisch damit auseinandergesetzt.
Laut Anklage soll der Deutsche vor 32 Jahren die Einrichtung für Asylbewerber in Saarlouis hingegen selbst angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben.
In dem Prozess plädierten sowohl Anklage als auch Verteidigung für die Anwendung von Jugendrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit liegt die Höchststrafe in diesem Prozess bei 10 Jahren. Die Anklage hatte am Montag neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Das Urteil wird am 9. Oktober erwartet. (Quelle: dpa)