TRIER. Am 29.8.2023 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Zu der tätlichen Auseinandersetzung kam es im Rahmen der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den zum Tatzeitpunkt 28- bzw. 26-jährigen Angeklagten aus Konz zur Last, im Mai 2022 in Trier zusammen mit zwei weiteren unbekannten Mittätern eine Person durch Schläge auf den Kopf und im Gesichtsbereich verletzt zu haben, wobei der ältere Angeklagte einen Gegenstand zum Schlagen verwendet haben soll.
Der Geschädigte soll je eine Platzwunde am Kopf und an der Nase sowie Absprengungen an den Schneidezähnen erlitten haben. Zudem soll der ältere der beiden Angeklagten dem Geschädigten gedroht haben, ihn zu erschießen, wenn er noch einmal vorbeikommen würde.
Zu der Tat sei es gekommen, als der Geschädigte mit seiner Lebensgefährtin sich auf einem Parkplatz mit den Angeklagten getroffen habe, um über die Abwicklung eines beendeten Arbeitsverhältnisses der Lebensgefährtin des Geschädigten bei dem älteren Angeklagten zu sprechen. (Quelle: Amtsgericht Trier)