Biker rast vor Verkehrskontrolle davon – wilde Verfolgungsjagd durch mehrere Orte

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Polizeiwagen
Foto: dpa-Archiv

REHLINGEN-SIERSBURG. Am Freitag, den 4.8.2023, gegen 21.10 Uhr, wurde ein Wach- und Streifendienstkommando der Polizeiinspektion Saarlouis auf ein Motorrad (Suzuki GSX-R750) aufmerksam, als dieses mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der Ortslage Fürweiler geführt wurde. Es wurde in der Folge beabsichtigt, das Motorrad und dessen Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Der Fahrer missachtete jedoch sämtliche Anhaltesignale. Vielmehr beschleunigte er das Motorrad, um sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Im Rahmen der anschließenden Verfolgung brach gegen 21.40 Uhr der Sichtkontakt zu dem Motorrad ab. Die Verfolgungsfahrt erstreckte sich über die Ortslagen Fürweiler, Hemmersdorf und Siersburg.

Der Fahrer, ein 36-Jähriger aus der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, konnte schließlich im Rahmen der anschließenden Fahndungsmaßnahmen festgestellt werden. Er stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Zudem war er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Bei ihm wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Da nicht auszuschließen ist, dass bislang unbekannte Geschädigte durch die riskante Fahrweise des Motorradfahrers gefährdet wurden, werden mögliche Zeugen bzw. Geschädigte gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarlouis (Telefon: 06831/9010; Email: pi-saarlouis@polizei.slpol.de) in Verbindung zu setzen. (Quelle: Polizeiinspektion Saarlouis)

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2 Kommentare

  1. ” … brach gegen 21.40 Uhr der Sichtkontakt zu dem Motorrad ab. ”
    Der Fahrer, ein 36-Jähriger aus der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, konnte schließlich im Rahmen der anschließenden Fahndungsmaßnahmen festgestellt werden. ”

    Wie denn,- der Sichtkontakt war doch abgebrochen??? War das wirklich der Fahrer?

    ” Bei ihm wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt”

    Zu Zwangsmaßnahmen ALLER ART ist in BRD niemand befugt. Mangels Beamtenstatus, mangels Gerichtsverfassungsgesetz, mangels gesetzlicher Richter gibt es keinen der es anordnen darf. Quelle: Bundesgesetzblatt.
    https://www.buzer.de/gesetz/7172/a142146.htm

    • Wie kann man so einen, vermutlich hirnlosen Menschen, auch noch in Schutz nehmen, dem unsere Gesetze völlig egal sind??? Der Name Hans Hanf ist wohl Programm? Fragen über Fragen… 😉

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