Kommt doch die Verfassungsänderung? Landtag debattiert über Wahlalter 16

0
Der Landtag von Rheinland-Pfalz. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag debattiert zu Beginn seiner dreitägigen Plenarsitzung an diesem Mittwoch ab 14.00 Uhr abschließend in zweiter Lesung über eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Um die für die Gesetzesänderung notwendige Zweidrittelmehrheit zu bekommen, sind die Ampel-Fraktionen auf die Stimmen der oppositionellen CDU angewiesen.

Mit der Zustimmung aller drei Oppositionsfraktionen ist allerdings nicht zu rechnen. Sie steht am Freitag auf der Tagesordnung. Für das Wahlalter ab 16 demonstrieren ab 13.30 Uhr junge Menschen auf dem Platz zwischen Landtag und Kurfürstlichem Schloss. Rund 500 Teilnehmer werden erwartet.

Der Kinderschutzbund appelliert auch an die CDU, dem Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen und der Entscheidung für eine Senkung des Wahlalters ihrer Partei-Kollegen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu folgen. «Es ist nicht vermittelbar, dass 16-Jährige im Frühjahr 2024 zwar über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden dürfen, aber nicht über die Mitglieder des Gemeinderats», sagte der Landesvorsitzende Klaus Peter Lohest.

Ein anderer Schwerpunkt ist das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation, das nach zweiter Lesung verabschiedet werden. Das KIPKI abgekürzte Gesetz sieht bis zu 250 Millionen Euro für ein Kommunales Investitionsprogramm zu Klimaschutz und Innovation vor.

In der Aktuellen Stunde geht es auf Antrag der CDU-Fraktion um das Recht auf Förderung für alle Schüler. Die AfD-Fraktion hat das Thema «Keine offenen Schultüren für Islamisten – fragwürdige Kooperationen endgültig beenden» für die Debatte eingereicht. Die Grünen-Fraktion will über Waldbrände und Wege der Prävention sprechen. (Quelle: dpa)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.