Wegen Verzögerungen: Energiepreisbremse – Verbraucherzentrale fordert Mahnstopps

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Foto: dpa

MAINZ. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert wegen Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremse Maßnahmen zum Schutz vor Mahnkosten und Sperren. Nicht alle Strom- und Gasversorger könnten die zum 1. März vorgesehenen Entlastungen für Privathaushalte in die Wege leiten, begründeten die Verbraucherschützer am Freitag ihre Forderung. Sie beriefen sich auf Informationen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und des Verbandes kommunaler Unternehmen.

Auch wenn die Versorger nur von leichten Verzögerungen ausgingen, sei kein festes Datum für die Rückzahlungen genannt worden. Viele Haushalte seien jedoch auf die Entlastung angewiesen, um sich nicht zu verschulden. Daher sollten die Versorger mit einer Selbstverpflichtung die Abschläge senken sowie auf Mahn- und Sperrverfahren bis zum Greifen der Preisbremse verzichten.

Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Gaskunden bekommen einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

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