Aufweichung der Schuldenbremse: Rechnungshof kritisiert Übernahme kommunaler Kredite

0
Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

MAINZ. Die von Rheinland-Pfalz beschlossene Übernahme kommunaler Kredite in Höhe von drei Milliarden Euro ist nach Einschätzung des Landesrechnungshofs verfassungsrechtlich bedenklich. «Der Rechnungshof hält die Entschuldung der Kommunen für sinnvoll», sagte Präsident Jörg Berres am Dienstag in Mainz laut Mitteilung bei der Vorstellung des Jahresberichts 2023. «Das gewählte Vorgehen ist allerdings wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Schuldenregel verfassungsrechtlich bedenklich.» Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats betrachte Versuche der Aufweichung der Schuldenbremse wie in Rheinland-Pfalz auch mit Sorge.

Der Landtag hatte Ende Januar einstimmig das Gesetz beschlossen, mit dem das Land die Schulden aus kurzfristig aufgenommenen Krediten übernimmt. Immer wieder wurde das in der Schlussberatung als ein Schritt mit historischer Bedeutung bezeichnet. Städte, Gemeinden und Landkreise hatten nach Daten des Landesrechnungshofs Ende 2021 eine Gesamtverschuldung von 11,9 Milliarden Euro. Davon entfielen 6,2 Milliarden auf Investitionskredite und 5,7 Milliarden auf Kassenkredite.

Der Rechnungshof dringt auch auf einen Abbau von Personal. Durch diese Einsparungen könnten neue Aufgaben finanziert werden. Die Landesregierung habe eigentlich von 2016 bis Ende 2021 insgesamt 1850 Stellen einsparen wollen. «Tatsächlich überschreitet die Stellenzahl im Haushalt 2024 die von 2016 um fast 3800.» (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelTrier: 2705 Blätter für Annalena Baerbock – Schüler setzen Zeichen gegen Kindersoldaten
Nächster Artikel++ Schock-Fund vor Tierheim: Einfach angeleinte Hündin verendete qualvoll – Polizei ermittelt ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.