RLP: Islamisten-Prozess beginnt – Mitglieder des “Kalifatstaats” unter Anklage

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Foto: Frank May/dpa

KOBLENZ. Am 8. Februar beginnt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess gegen drei Islamisten wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot.

Die Generalstaatsanwaltschaft legt den drei Angeklagten im Alter von 44, 49 und 62 Jahren zur Last, in der Zeit von Anfang November 2020 bis zum 28.6.2022 gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben.

Die Angeklagten sollen in Kenntnis des bestehenden unanfechtbaren Verbots der Vereinigung „Kalifatsstaat“ dafür gesorgt haben, dass in einer Moschee die Ideologie der verbotenen Vereinigung „Kalifatsstaat“ weiterhin gelebt und verbreitet worden sei. Darüber hinaus hätten sie sich auch bundesweit für die Belange und den Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung „Kalifatsstaat“ engagiert.

So sollen u. a. Einnahmen, die von den beiden 49 und 62 Jahre alten Angeklagten aus dem Verkauf von Lebensmitteln erzielt worden sein sollen, den Aktivitäten des „Kalifatsstaats“ zugutegekommen sein. Die beiden Männer sollen zudem eng in die Sammlung von Spendengeldern für den „Kalifatsstaat“ eingebunden gewesen sein und die Gelder u. a. an den 44 Jahre alten Mitangeklagten weitergegeben haben. Auch seien die beiden 49 und 62 Jahre alten Angeklagten in die Verteilung von Kalenden und Büchern des „Kalifatsstaats“ eingebunden gewesen.

Der 44 Jahre alte Angeklagte soll u. a. eng in die Organisation von Treffen von Vorsitzenden und hochrangigen Verantwortlichen des „Kalifatsstaats“ sowie in die Verteilung der offiziellen Kalender des „Kalifatsstaats“ eingebunden gewesen sein und sich auch um die Weitergabe sonstigen Schriftguts gekümmert haben. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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