Trier: Eilantrag gegen Baugenehmigung für Hochgarage auf Klinikgelände abgeleht

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Foto: dpa

TRIER. Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer offenen Hochgarage auf einem Klinikgelände in der Trierer Innenstadt abgelehnt.

Laut Verwaltungsgericht hatte die Eigentümerin eines in der Innenstadt gelegenen Grundstücks gegen die von der Stadt Trier erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer offenen Hochgarage auf einem Kinikgelände Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht um Eilrechtschutz nachgesucht.

Zur Begründung führte sie an, durch den Bau der Hochgarage und der damit verbundenen Schaffung neuer Parkplätze werde die Verkehrsbelastung der an ihr Grundstück angrenzenden Straßen wesentlich erhöht, was zu einer höheren Lärm- und Schadstoffbelastung führe.

Die Richter lehten jetzt den Eilantrag mit der Begründung ab, die Baugenehmigung verletze keine Nachbarrechte, welche die Antragstellerin zu schützen bestimmt seien. Eine erdrückende Wirkung oder eine unzumutbare Verschlechterung der Erschließung ihres Grundstücks seien durch die Baugenehmigung nicht ersichtlich. Auch verursache es keine der Antragstellerin unzumutbaren Immissionen.

Laut Gericht gäbe es beim Bau der Hochgarage keine Anhaltspunkte für unzumutbare Immissionen in Gestalt von Lärm- und Abgaseinwirkungen.

(Quelle: Verwaltungsgericht Trier)

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