SAARBRÜCKEN. Die Umsetzung der Wohngeldreform stellt die zuständigen Behörden im Saarland nach Angaben der Landesregierung vor große Herausforderungen. Nach derzeitigem Stand sei die Reform aber wie geplant ab Januar vollziehbar, teilte die Landesregierung auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Patrick Waldraff (CDU) mit. Die Umstellung der bestehenden Fälle auf die neue Leistung sei systemtechnisch zum neuen Jahr möglich und vorgesehen.
Im Saarland werde in allen Wohngeldbehörden ein einheitliches EDV-Programm verwendet. Die entsprechende Programmierung sei nach aktuellem Stand zum Januar 2023 abgeschlossen, in den Behörden sei zuvor bereits eine Testphase des Programms gelaufen, hieß es.
Mit der Reform können ab 2023 bundesweit Hunderttausende zusätzliche Haushalte erstmals Wohngeld beziehen. Zudem wird der Betrag auf durchschnittlich rund 370 Euro monatlich erhöht. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Wohngeld bekommen können, wer den Mindestlohn verdient oder eine Rente in vergleichbarer Höhe hat.
Die Behörden hätten seit Sommer 2022 «stark erhöhte Antragszahlen» registriert, so die Landesregierung. Der Einsatz von mehr Personal sei geplant: So werde etwa der Regionalverband Saarbrücken zehn Sachbearbeiter- und fünf Assistenzstellen und der Kreis Neunkirchen fünf Sachbearbeiter- und zwei Assistenzstellen zusätzlich besetzen, teilte die Regierung mit.
Nicht in allen Behörden werde eine Nachbesetzung der Stellen allerdings zum 1. Januar 2023 gelingen. Das Saarland rechnete damit, dass die Mehrkosten im Personal- und Sachmittelbereich zur Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes bei insgesamt gut einer Million Euro im Jahr liegen werden. (Quelle: dpa)