IDAR-OBERSTEIN. Irrig in der Annahme, er benötige für das Fahren eines gedrosselten Fiat Cinquecento keinen Führerschein, war ein 74-jähriger Mann aus dem Landkreis Birkenfeld mit dem Kleinwagen im Bereich Idar-Oberstein unterwegs, wie die Polizei mitteilt. Ein Polizeibeamter hatte den „Krankenfahrstuhl“, ausgestattet mit 25 km/h-Schild, im Stadtteil Nahbollenbach festgestellt.
Ein Fiat Cinquecento kann nicht zum Krankenfahrstuhl umgebaut bzw. als solcher genutzt werden und der Fahrer benötigt in jedem Fall eine Fahrerlaubnis. Daher wurde das Fahrzeug einer entsprechenden Kontrolle unterzogen. Wie bereits vermutet gaben der 74-Jährige Fahrer und der 34-jährige Fahrzeughalter an, dass der Fiat auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselt sei und als „Krankenfahrstuhl“ führerscheinfrei geführt werden dürfe. Entsprechende Papiere konnten zwar vorgelegt werden, allerdings waren diese Dokumente offensichtlich falsch beurkundet.
Insbesondere das für einen Krankenfahrstuhl zulässige Leergewicht von 300 kg war bei dem PKW, neben vielen anderen Voraussetzungen, nicht gegeben. Aus diesem Grund benötigt der Fahrer des Gefährts auch die Fahrerlaubnis der Klasse B. Zudem unterliegt das Fahrzeug einer amtlichen Zulassung, was hier ebenfalls nicht gegeben war. Für das Fahrzeug war lediglich ein Versicherungskennzeichen ausgegeben. Ungeachtet dessen wurde das Fahrzeug auch schneller als mit den angegebenen 25 km/h geführt.
Gegen den Fahrer des Fahrzeuges wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Wegen dem Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines möglichen Verstoßes gegen das Kraftfahrsteuergesetz wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Leider werden Fahrzeuge dieser Art immer wieder unter den Stichworten „Mofa-Auto“ oder „25 km/h-Auto“ in den bekannten Onlineportalen zum Kauf angeboten. Meist wird hier vorgetäuscht, dass das gedrosselte Fahrzeug ein Krankenfahrstuhl darstellt und deshalb ohne Führerschein und ohne amtliche Zulassung geführt werden darf.
Bei den Fahrzeugen handelt es sich meist um stillgelegte Kleinst-PKWs wie Fiat Cinquecento, Fiat Uno, Seat Marbella und ähnliche Fahrzeuge. Solche Fahrzeuge können niemals, auch nicht nach sog. „Altregelungen“, eine Zulassung als Krankenfahrstuhl erhalten und deren Fahrer benötigen immer eine entsprechende Fahrerlaubnis. (Quelle: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Idar-Oberstein)