Gericht: Kein Recht auf Betrieb neuer Corona-Teststellen

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Foto: dpa/Symbolbild

KOBLENZ. Ehemalige Betreiber von Corona-Teststellen haben keinen Anspruch darauf, erneut mit dieser Aufgabe beauftragt zu werden.

Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag und lehnte den Eilantrag eines einstigen Teststellenbetreibers ab (3 L 898/22.KO). Er hatte sich kurz vor dem Auslaufen seiner früheren Beauftragung am 31. März 2022 vergeblich um deren Verlängerung bemüht. Erst im September 2022 wandte er sich an das Gericht: Er sei zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Einnahmen aus dem weiteren Betrieb der Teststelle angewiesen.

Sein Antrag scheiterte. Nach der aktuellen Fassung der bundesweiten Coronavirus-Testverordnung dürften seit dem 1. Juli 2022 Bürger nicht mehr mit dem Betrieb von neuen Teststellen beauftragt werden, erklärte das Verwaltungsgericht. Damit habe die Zahl der Corona-Teststellen verringert werden sollen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig – die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.

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