TRIER. Einem 89-Jährigen ist wegen Zweifeln an seiner Fahreignung laut Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden.
Er habe innerhalb einer ihm gesetzten Frist kein fachärztliches Gutachten vorgelegt und sei auch nicht zu einem Begutachtungstermin gekommen, um die Zweifel auszuräumen, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Freitag mit. Somit sei der Eilantrag des Mannes gegen die Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden (1 L 2108/22.TR).
Der 89-Jährige leide unter Bluthochdruck und Sturzneigung. 2017 und 2021 sei er in Parkunfälle verstrickt gewesen und habe bei Unfallaufnahmen durch Polizeibeamte «einen verwirrten Eindruck» gemacht, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Zuletzt seien «an seinem gesamten Fahrzeug» etliche alte Unfallschäden festgestellt worden, die der Mann «nicht plausibel erklären» haben könne.
Nach Ansicht des Gerichts kann die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall davon ausgehen, das der Mann zum Fahren nicht geeignet ist: Der Mann habe sich geweigert, eine angeordnete Begutachtung durchführen zu lassen und kein ärztliches Untersuchungsergebnis vorgelegt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist absolut unverständlich dass es keine Gesundheits -und Fahrtüchtigkeitsprüfung ab einem bestimmten Alter in Deutschland gibt , solche Querköppe die sich am Lenkrad festkrallen sind eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, aber hier passiert ja nichts man kann nur hoffen dass man nicht von einem Senior mit Auto erlegt wird.
Herr/Frau/?Divers Kabumm, solche Querköppe, die sich am Lenker festkrallen, gibt es in jeder Altergruppe. Dann wollen wir mal hoffen, dass Sie nicht von einem jungen Querkopp erlegt werden.
Touchee 🤣🤣👍🙋