MAINZ. Nach fast siebenwöchiger Sommerpause hat der Landtagsuntersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz mit mindestens 135 Toten seine Arbeit fortgesetzt. Bei der Sitzung am Donnerstag ging es erneut um die Frage, ob die Landesregierung bei der Flutwelle im Ahrtal im vergangenen Jahr automatisch für den Katastrophenschutz zuständig war und diesen von den Kommunen hätte übernehmen müssen. Das Landesrecht gehe vom Grundsatz der Dezentralität im Katastrophenschutz aus, sagte dazu der Gutachter Christoph Gusy. Das sei vor allem darin begründet, dass die Katastrophenschützer in den jeweiligen Kommunen die genauere Ortskenntnis hätten.
Der Staatsrechtler erklärte, höhere staatliche Stellen wie etwa die dem Innenministerium nachgeordnete Behörde ADD könnten zuständig sein, wenn eine Katastrophe größeren Ausmaßes eintrete und diese Stelle davon Kenntnis habe. Dies müsse in der jeweiligen Lage aber auch klar erkennbar sein. «Die Einsatzleitung muss wissen, dass sie die Einsatzleiter sind», betonte Gusy. Der Gutachter Bernd Grzeszick aus Heidelberg hatte dagegen in einer früheren Sitzung des Ausschusses durchaus Indizien für eine automatische Zuständigkeit des Landes in der Flutnacht gesehen. (dpa)














