Praxisverbot: Ungeimpfte Arzthelferin scheitert vor Oberverwaltungsgericht

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Foto: dpa

KOBLENZ. Eine nicht gegen Corona geimpfte Zahnarzthelferin hat einen Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verloren.

Sie scheiterte mit ihrem Eilantrag gegen ein Verbot des Gesundheitsamtes des Kreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro.

Das teilte das OVG in Koblenz am Freitag mit (6 B 10723/22.OVG). Laut dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Mitarbeiter von Arztpraxen seit 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus vorlegen können.

Die Arzthelferin hatte laut OVG argumentiert, Paragraf 20a des Impfschutzgesetzes verstoße inzwischen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und somit gegen die Verfassung. Sie begründete dies damit, dass eine Wirksamkeit der Impfungen bei der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante BA.5 im Vergleich zu den Vorgängervarianten deutlich nachgelassen habe. Somit gebe es mit Tests ein milderes und effektiveres Mittel zur Vermeidung von Corona-Infektionen.

Das OVG ließ sich in seinem Beschluss von dieser Annahme nicht überzeugen: Impfstoffe könnten immer noch vor Infektionen schützen. Das Gericht verwies auch auf die geplante Einführung angepasster Impfstoffe an die Virusvarianten BA.4 und BA.5.

 

5 Kommentare

  1. Das kommt dabei heraus, wenn die Gerichte nicht mehr frei entscheiden. Die Artzhelferin hat Recht, aber das wird hier durch die Politik gebeugt. .

  2. Allein wenn man liest, Impfstoffe „KÖNNTEN“ vor Infektion schützen, ist nicht wie schützen zu 100% gegen Infektionen. Genau, wie Herr Streeck unserem Herrn Lauterbach kontra gibt, mit den Worten, wie gut er vor einer Infektion schützt, wurde nie getestet. Und falls es von Nutzen ist, gibt es nur einen Schutz für ca. 3 Monate. Ein Schutz vor Ansteckung über einen längeren Zeitraum sei aber weder nachgewiesen noch wahrscheinlich.

    • @No Name: man hätte den Herrn Söder, selbst Jurist nehmen sollen , der bezeichnet Herrn Lauterbach als “ Angstprophet“. Der gehört auch zu denjenigen, der diese Impflicht im gesamten Gesundheitssystem haben wollte. Und zwischenzeitlich die klinischen Aufenthalte eine Katastrophe sind, das Menschen auf Fluren abgestellt werden, auch wenn es am Aufnahmetag ist, obwohl man einen Termin hat. Ja, unsere Regierung hat es soweit gebracht, das viele dem Pflegeberuf den Rücken gekehrt haben. Wie arm kann man Deutschland noch machen???? Zudem gibt es Studien aus England, die belegen, das mehr gesundheitliche Schäden entstehen , egal durch welche Form dieser Impfung.

  3. Aus meiner Wahrnehmung ein bedrückendes Urteil dieser brillianten Rechtsgelehrten, die hier mit bemerkenswerter Ignoranz der nachstehend aufgeführten Fakten die Existenz einer jungen vernünftigen Frau zerstört haben. Das Urteil wirft einige Fragen auf.

    Diese als „Impfung“ bezeichnete Gentherapie hat nur eine bedingte Zulassung. Zwischenzeitlich mehren sich die Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen (verharmlosend als Impfdurchbrüche bezeichnet) und „plötzliche und unerwartete“ Todesfälle. Warum sollte sich jemand mit klarem Verstand nach dem aktuellen Kenntnisstand diese Plörre spritzen lassen????

    Diese angebliche „Impfung“ schützt nicht vor Ansteckung und Weitergabe eines Virus. Sowohl ein Ungeimpfter als auch ein Geimpfter weist keinerlei Unterschiede hinsichtlich des Infektionsgeschehens auf. Ganz im Gegenteil. In den letzten Monaten erkrankten viele viele Geimpfte an dem Coronavirus. Ein geimpfter Zahnarzthelfer kann und wird also Patienten anstecken.

    Nun frage ich mich warum diese Rechtsgelehrten mit diesem skandalösen Urteil diese Fakten einfach ausblenden und die junge Frau auflaufen lassen?

    Nachvollziehbar ist dieses Urteil für mich nicht. Man kann nur darauf hoffen dass im Rahmen einer späteren Prüfung/Aufarbeitung diese Richter erklären müssen warum die vorgenannten Aspekte ignoriert wurden. Urteile dieser Art untergraben lediglich das Vertrauen in die Justiz und bieten Raum für spekulative Fragen wie z.B.:

    Kann ein Kläger ein gerechtes Urteil von Richtern erwarten, wenn er gegen Institutionen klagt, die sowohl die Bezahlung der Richter vornehmen und über deren Beförderungen entscheiden???? Meiner Meinung nach spricht sowohl das Urteil und die Begründung für sich …..

    Begrüssen würde ich die umgehende Entfernung dieser Leute aus ihren Positionen, am besten ohne finanzielle Absicherung. In England und Frankreich wurde diese angebliche Seuche für beendet erklärt. Was passiert hier ??????

  4. Die Impf-Pflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr müsste doch jetzt ausgeweitet werden auf alle Behörden sowie alle Unis und Hochschulen. Warum schützen wir nicht auch unsere Beamten, unsere Studenten und Professoren? ALLE BEHÖRDEN, ALLE UNIVERSITÄTEN, ALLE HOCHSCHULEN ABSICHERN JETZT!

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