Endgültige Entscheidung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht

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Foto: Ute Grabowski / dpa / Symbolbild

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder bestätigt, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. Mehrere betroffene Familien waren gegen die Impfpflicht vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bewerteten die mit der Masern-Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffe jedoch als zumutbar, um besonders gefährdete Personen vor einer Ansteckung zu schützen.

Schon im Mai 2020 hatte das Gericht die seit März 2020 in Schulen und Kitas geltende Maser-Impfpflicht im Eilverfahren gebilligt. Durch die jetzige Entscheidung ist sie endgültig bestätigt. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Impfpflicht einen Eingriff in elterliche Rechte und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle, dies sei jedoch gegen den Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst impfen lassen können, abzuwägen. Vier Elternpaare mit ungeimpftem Kleinkind hatten gegen die Impfpflicht geklagt.

„Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den … verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung … Dritter“, so die Richter in ihrer Begründung. Der Grundrechtseingriff sei daher verhältnismäßig.

Seit März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter nur noch gegen Masern geimpfte Kinder aufnehmen. Ungeimpfte Kinder werden zwar nicht von der Schule ausgeschlossen, jedoch droht den Eltern ein Bußgeld von 2.500 Euro. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit muss keine Impfung vorgenommen werden.

Ziel der Impfpflicht ist die endgültige Ausrottung der Masern, wozu nach Expertenmeinung eine Impfquote von 95% erforderlich wäre. Verwendet wird ein kombinierter Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. In seltenen Fällen kann eine Gehirnentzündung als Spätfolge auftreten, die i.d.R. tödlich endet.

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