Region: Flucht gestoppt – Beifahrer beendet wilde Verfolgungsjagd mit Polizei

0
Foto: Patrick Seeger/ dpa

IDAR-OBERSTEIN. In den frühen Samstagmorgenstunden, bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion Idar-Oberstein auf der B 41 einen Pkw mit geöffneten Kofferraum. Aus dem Kofferraum ragte ein Fahrrad heraus, welches auf die Fahrbahn zu fallen drohte.

Die Beamten schalteten das Blaulicht ein und gaben Anhaltesignale. Der Pkw-Führer mißachtete jedoch das Anhaltesignal „Stopp Polizei“ und beschleunigte seinen hochmotorisierten Pkw um der Verkehrskontrolle zu entgehen. Dabei befuhr er mit seinem Pkw unter anderem die entgegengesetzte Fahrspur der B 41 und missachtete das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ohne Rücksicht auf den querenden Verkehr zu nehmen. #

Während der Verfolgung öffnete der Beifahrer plötzlich die Türe, sodass der flüchtende Fahrzeugführer seinem Pkw abbremste und in Höhe der Struthbrücke stehen blieb. Die Personen wurden daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Bei dem 29-jährigen Fahrzeugführer aus dem Raum Idar-Oberstein konnten geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt werden. Des Weiteren konnten bei dem Pkw-Führer Hinweise auf eine nur kurzfristige zurückliegende Betäubungsmitteleinnnahme erlangt werden. In der Atemluft konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Gegen den Pkw-Führer wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Des Weiteren wurden Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Tatbestandserfüllung der Straßenverkehrsgefährdung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Durch das riskante Fahrmanöver wurden glücklicherweise keine Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Vorheriger ArtikelExplosiver Fund! Überraschung beim Samstags-Spaziergang!
Nächster ArtikelWetter: Bis zu 35 Grad – Unwetter mit Starkregen und Gewittern möglich

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.