Nach Raserunfall mit drei Toten: Gericht verurteilt Autofahrer zu Haft

Sinnlose Raserei hat großes Unglück über eine Familie gebracht. Bei einem Unfall bei Weisenheim sind unter den drei Toten eine Mutter und ihr kleiner Sohn. Dem Vater bleibt nur das überlebende Baby. Der Verursacher des Leids ist jetzt verurteilt worden.

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Polizeiabsperrung auf Straße
Foto: dpa

FRANKENTHAL. Das Landgericht Frankenthal hat im Prozess um einen Autounfall mit drei Toten den Verursacher zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Beim Zusammenstoß des Mannes in seiner Luxuslimousine mit einem entgegenkommenden Kleinwagen im September 2020 starben in diesem drei Insassen am Unfallort: die Fahrerin, ihr 15 Monate alter Sohn und eine Beifahrerin.

Ersthelfer entdeckten in dem Wrack ein schreiendes Baby, die überlebende einmonatige Tochter der getöteten Fahrerin. Der 29-Jährige aus Biblis und sein Beifahrer blieben bei der Kollision auf der Landstraße im Kreis Bad Dürkheim nahezu unverletzt. Der Mann soll mit rund 150 Kilometern pro Stunde auf der Landstraße unterwegs gewesen sein.

Nach Ansicht der 2. Großen Strafkammer hat sich der Unfallverursacher der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate gefordert. Die Nebenklägervertreter hatten sich ihr bei der Strafzumessung angeschlossen. Die Verteidigung hatte hingegen eine Bewährungsstrafe im Ermessen des Gerichts vorgeschlagen. Dem Unfallverursacher wird die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von zwei Jahren soll er nach dem Richterspruch keine neue Fahrerlaubnis bekommen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an einer unübersichtlichen Stelle bei Weisenheim am Berg mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren war und damit vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdete. Die schwerwiegenden Folgen seiner Tat habe er jedoch nicht vorhergesehen und nicht gewollt. Der Mann sei somit zwar vorsätzlich zu schnell gefahren, habe den Tod der drei Menschen aber nicht vorsätzlich sondern fahrlässig herbeigeführt. Das Gericht sprach von einer kaum überbietbaren Tragik.

Die Kammer geht – anders als die Staatsanwaltschaft – nicht von einem verbotenen «Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst» aus. Zwar habe sich der Angeklagte grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Dieser Straftatbestand setzt voraus, dass der Fahrer die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen versucht, und zwar über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke.

Der Beschuldigte hatte vor Gericht angegeben, nicht unmäßig schnell unterwegs gewesen zu sein – mit Ausnahme an der Stelle, wo er die Kontrolle über seinen Sportwagen verlor.

4 Kommentare

  1. Schrecklich.. einfach nur schrecklich.
    Nur weil ein Mann unbedingt mal wieder die Größe seines Genitals mittels großen Motors kompensieren musste, verloren so viele Menschen ihr Leben und ein Baby muss nun ohne seine Mutter aufwachsen.

  2. nicht vorhergesehen und nicht gewollt, aber mit seiner Fahrweise hat er es in Kauf genommen, ich finde dass das Urteil noch viel zu milde ist, bei solchen Unfällen ,wo die Höchstgeschwindigkeit dermaßen überschritten wird sollten bei Verletzten und Toten härtere Strafen verhängt werden, die Toten macht niemand mehr lebendig nur weil jemand sein Ego auf der Straße herausgelassen hat.

  3. Carlos
    Die Strafe ist lachhaft.
    Wer an einer solchen Stelle 150 km/h fährt und 3 Menschen tötet, eine Familie zerstört,
    würde von mir im Leben keinen Führerschein mehr bekommen.
    Ausserdem würde er mindestens 10 Jahre in den Knast wandern.
    Den Verteidigern, die hier eine Bewährungsstrafe fordern, würde ich sofort die Lizenz entziehen.
    Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank.

  4. Bei Leuten wie dem finde ich es schade dass man ihn nicht grillen kann wie in den USA.
    Aus Biblis, da wohnen ja eh die letzten Raserproleten.

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