TRIER. Aufgrund der stark gestiegenen Spritpreise können Taxiunternehmen in Trier ab sofort bei jeder Fahrt einen Kraftstoffzuschlag in Höhe von einem Euro erheben. Das teilte die Stadt Trier am heutigen Montag mit.
In einem Schreiben von Verkehrsdezernent Andreas Ludwig wird den Betrieben eine entsprechende Ausnahme von der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr erlaubt. Die Sonderregelung gilt zunächst befristet bis zum 1. Oktober für alle Fahrten innerhalb des „Pflichtfahrgebiets“, also in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg. Eine weitere Voraussetzung ist ein durchschnittlicher Kraftstoffpreis von mindestens 1,80 Euro je Liter Diesel und Benzin in der Region.
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass an den Taxis ein Hinweis auf die Erhebung des Zuschlags anzubringen ist. Bei Ruf- oder Bestellfahrten sollen die Kunden bereits bei der Auftragsannahme auf die Pauschale hingewiesen werden.
Nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus ist mittelfristig eine Änderung der Rechtsverordnung mit einer dauerhaften Tariferhöhung geplant, in der sowohl die gestiegenen Kraftstoffpreise als auch der erhöhte Mindestlohn berücksichtigt werden.















