Nach Missbrauchsvorwürfen: Bistum Trier setzt Seligsprechungsverfahren für Pater Kentenich aus

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Foto: dpa

TRIER/VALLENDAR. Das Bistum Trier hat das Verfahren zur Seligsprechung von Pater Josef Kentenich ausgesetzt. Grund für die Entscheidung seien im Jahr 2020 bekannt gewordene Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung, teilte das Bistum am Dienstag mit.

Das Verfahren wird im Bistum Trier geführt, weil Kentenich 1968 in Schönstatt/Vallendar im Kreis Mayen-Koblenz gestorben ist. Daher ist der Trierer Bischof Stephan Ackermann für die diözesane Untersuchung im 1975 eröffneten Seligsprechungsverfahren zuständig.

Es brauche „eine vertiefte Forschung zu Person und Wirken von Josef Kentenich“, teilte Bischof Ackermann mit. „Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn es in den kommenden Jahren eine entsprechende Forschung gibt.“ Er betonte, dass „mit der Aussetzung des Verfahrens kein Urteil über Leben und Wirken von Pater Kentenich gefällt ist“.

Die Entscheidung sei mit der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen besprochen und dem Präsidium der internationalen Schönstatt-Bewegung mitgeteilt worden, hieß es weiter vonseiten des Bistums. „Mir ist bewusst, dass die Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens für die Schönstatt-Familie ein schmerzlicher Schritt ist“, sagte der Bischof.

Pater Josef Kentenich war Mitglied des Pallottiner-Ordens und hat die internationale Schönstatt-Bewegung 1914 in Vallendar gegründet. Die Vereinigung hat heute weltweit in 110 Ländern Mitglieder. Ihr sogenanntes Urheiligtum, eine Marienkapelle, steht in Vallendar-Schönstatt.

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