Demokratische Ausgrenzung? Warum Wohnungslose in Rheinland-Pfalz nicht wählen dürfen

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Symbolfoto. Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Am 9. Juni steht in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Wahltag bevor. Doch trotz der demokratischen Bedeutung dieses Tages bleiben einige Bürger ausgeschlossen: diejenigen ohne festen Wohnsitz. Diese Gruppe, zu der auch wohnungslose Menschen gehören, hat in Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland keine Möglichkeit, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Kritisiert kommt insbesondere von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, welche dies als diskriminierend betrachtet.

Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag setzen sich aktuell für eine Änderung ein, die es wohnungslosen Menschen ermöglichen würde, an künftigen Wahlen teilzunehmen. Carl-Bernhard von Heusinger, demokratiepolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, argumentiert gegenüber dem SWR, dass ein fester Wohnsitz keine Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts sein sollte. Er betont, dass auch Menschen ohne Meldeadresse das Recht haben sollten, auf kommunaler Ebene ihre Stimme abzugeben.

Wie ist die aktuelle Regelung

Die aktuelle Regelung im rheinland-pfälzischen Wahlgesetz schreibt vor, dass nur diejenigen wahlberechtigt sind, die seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Wahlgebiet haben und dort gemeldet sind. Für wohnungslose Menschen ist dies in der Regel nicht zutreffend. Der Landeswahlleiter führt dies auf das relativ komplexe Wahlsystem in Rheinland-Pfalz zurück, das das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht. Dennoch sieht der Bundesverband der Wohnungslosenhilfe in dieser Begründung eine Diskriminierung, da das Wahlrecht vieler Menschen eingeschränkt wird.

Wie könnte das Wahlrecht verändert werden?

Das Wahlrecht in Rheinland-Pfalz könnte mit einer einfachen Mehrheit geändert werden, wie es bereits in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg geschehen ist. Eine mögliche Lösung wäre eine Regelung, die es wohnungslosen Menschen erlaubt, sich auch ohne festen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis einer Kommune einzutragen. Während die SPD in Rheinland-Pfalz derzeit kein Interesse an einer Änderung zeigt, setzen sich die Grünen weiterhin für die Teilhabe aller Bürger an demokratischen Prozessen ein.

(Quelle: SWR)

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3 Kommentare

  1. Ich bin entsetzt, dass Menschen ohne festen Wohnsitz von Wahlen ausgeschlossen werden. Wie viele Menschen betrifft das in Deutschland? Sind diese Menschen wertlos? Warum haben sie keinen festen Wohnsitz? Was tut die Gesellschaft dafür, diesen Menschen aus der Wohnungslosigkeit zu helfen, was tut die Politik dafür? Was ist mit der Würde des Menschen, die schon durch die Wohnungslosigkeit stark beschädigt wird? Haben Wohnungslose nicht auch das Recht auf Teilhabe?
    Es gäbe noch viele Fragen zu stellen aber sicher ist, dass dieser Zustand fehlender politischer Teilhabe so nicht bleiben kann.

  2. @Fair Lady, das heißt also nach Ihrer Lesart: Wohnsitzlose sind am Wahltag in einer Stadt oder anderem Ort unterwegs und wählen dann den Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtrat mit? Davon ausgehend, dass die Jungs und Mädels lieber ihre hochprozentigen Kandidaten auf der Straße wählen, als sich in irgendwelche Wahllokale zu begeben, gibt es eben für Wahlen entsprechende Gesetze und Richtlinien. Haben Sie eigentlich schon einmal versucht, einem Menschen aus der Wohnungslosigkeit zu helfen, oder Teilhabe an Ihrem Mittagstisch?

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