MAINZ. Eine neue Landesverordnung zur Absonderung bringt in Rheinland-Pfalz von Sonntag (1. Mai) an Lockerungen im Umgang mit einer Corona-Infektion. Konkret gilt die Isolationspflicht dann grundsätzlich nur noch für infizierte Menschen und sie wird kürzer. Nach einem positiven Corona-Test können Infizierte die Quarantäne demzufolge nach fünf Tagen beenden, sofern sie keine Symptome haben. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig.
Sind während der Infektion Symptome aufgetreten, müssen diese in den letzten 48 Stunden vor dem Ende der Isolation verschwunden sein. Dauern Fieber, Husten oder andere Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden – bis zu maximal zehn Tagen. Kontaktpersonen von Infizierten müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus gar nicht mehr in Quarantäne. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte kürzlich bei der Vorstellung der Neuerungen gesagt: «Wir werden im Sommer weitestgehend normal mit dem Virus leben können.»
Das neue Regelwerk, das mit vollem Namen «Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen» heißt, gilt zunächst bis zum 28. Mai. Bis dahin hat auch die aktuelle allgemeine Corona-Bekämpfungsordnung für Rheinland-Pfalz noch Gültigkeit. (dpa)