++ Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis: Mehr als 7000 aktuell infiziert ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 768 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 420 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 348 aus der Stadt Trier. Das sind 117 mehr als am vergangenen Donnerstag.

Die erfasste Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt 47.793 (20.551 in der Stadt Trier und 27.242 im Landkreis Trier-Saarburg).

AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (24.03.2022):

7,57 (Vortag: 6,79)

 

Die Inzidenzen in der Stadt Trier und Trier-Saarburg am 24.03.2022

 Stadt Trier  Landkreis Trier-Saarburg
7-Tage-Inzidenz 1646,3 ↑ 1642,8 ↑

 

Die Inzidenzen dürften in Wirklichkeit noch wesentlich höher liegen. Gründe sind die hohe Dunkelziffer und der fehlende Eingang der positiven Schnelltestergebnisse ohne PCR-Verifizierung in die statistische Auswertung.

68 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden zurzeit stationär behandelt, davon sechs intensivmedizinisch.

Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 6606. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2930 in der Stadt Trier und 3676 aus dem Landkreis.

Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt

An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Genesenennachweis infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. Hierzu wird an Apotheken und Hausärzte verwiesen.

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