TRIER. Wie das Polizeipräsidium Trier mitteilt, hat dieses nach einem Bericht über eine Verhandlung beim Amtsgericht Trier am gestrigen 10. März 2022 Kenntnis davon erlangt, dass die ursprünglich unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Angeklagten freigesprochen wurden.
Gleichzeitig wurde den seinerzeit eingesetzten Polizeikräften ein unverhältnismäßiges Einschreiten und eine Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.
Polizeipräsident Friedel Durben zeigt sich über die Vorwürfe sehr betroffen und betont die hohe Bedeutung des Vertrauens in die Integrität der Polizei. Er fordert eine umfassende Klärung. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verrichten bis auf Weiteres keinen Dienst.
Die Staatsanwaltschaft Trier wird die strafrechtlichen Vorwürfe prüfen.
Auch die Stadt Trier sei betroffen über die Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ihres Kommunalen Vollzugsdienstes, teilt diese am Nachmittag mit.
Erst durch eine mediale Berichterstattung hätte diese über eine Verhandlung beim Amtsgericht Trier am 10. März 2022 hat die Stadtverwaltung Trier Kenntnis davon erlangt, dass während einer Verhandlung, bei der es ursprünglich unter anderem gegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ging, die Angeklagten freigesprochen wurden.
Im gleichen Zusammenhang wurde während dieser Verhandlung dem Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes ein unverhältnismäßiges Einschreiten und eine Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.
„Der betroffene Mitarbeiter ist seit mehreren Monaten nicht mehr im Dienst der Stadt Trier, die Stadtverwaltung Trier geht von einer umfassenden Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft aus“, heisst es in einer Mitteilung.