++ Trier: Zwei Kundgebungen am Samstag – Stadt untersagt „Aufzug“ durch Fußgängerzone ++

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Polizeiwagen
Foto: Polizei Trier

TRIER. Wie die Stadt Trier auf lokalo.de Nachfrage mitteilt, sind für den morgigen Samstag, 11. Dezember, zwei Kundgebungen angemeldet und unter Auflagen genehmigt worden.

Demnach versammeln sich auf dem Trierer Viehmarkt – zwischen 11 und 13 Uhr und räumlich klar getrennt – Kritiker der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sowie eine Gegendemonstration. Einen ursprünglich geplanten Aufzug der Corona-Maßnahmen-Kritiker durch die Fußgängerzone hat die Stadt aufgrund der derzeitigen Pandemielage nicht genehmigt. Ebenfalls wurde die Zahl der Teilnehmenden beschränkt. Außerdem gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maskenpflicht.

Ordnungsamt und Polizei weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht vor Ort überprüft wird. Zu tragen sind medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2. Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, eine Maske zu tragen, müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, das grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein darf und vollständigen Namen, Geburtsdatum und den Namen des ausstellenden Arztes inklusive Adresse beinhalten muss. Das Attest ist grundsätzlich im Original mitzuführen. Personen mit Symptomen akuter Atemwegsinfektionen dürfen nicht an den Versammlungen teilnehmen

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1 Kommentar

  1. Derzeitige Lage?
    Versammlung untersagt?
    Maskenpflicht im Freien?
    Neue positive Tests in Trier gemeldet am 11.12.2021: zwei !!!
    HoHoHo, ich lach mich schräg. Wir sind doch nicht in Sachsen!

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