SAARLOUIS. Eine Lehrerin aus dem Saarland klagt per Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Sie begründe ihren Antrag damit, dass sie als Ungeimpfte vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen werde, teilte ein Gerichtssprecher in Saarlouis am Donnerstag mit.
Laut Gericht hat die Frau entschieden, sich nicht impfen zu lassen. Sie argumentiere, sie werde als Lehrerin sowieso regelmäßig getestet. Daher sei eine weitere Verschärfung der Beschränkungen für sie als Ungeimpfte nicht zumutbar. Die so entstandene “mittelbare Impflicht” verletze sie in ihren Grundrechten.
Bei der Klage handelt es sich um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren. Dieses dient der Überprüfung von Rechtsnormen wie einer Verordnung eines Landes. Das Oberverwaltungsgericht in Saarlois ist in solchen Fällen direkt zuständig. Ungeimpfte haben im Saarland unter anderem keinen Zutritt mehr zu vielen Geschäften, Restaurants und Freizeitangeboten.