TRIER. Am gestrigen Dienstag, 9. November, hat das Trierer Amtsgericht im Verfahren gegen einen ehemaligen Oberbürgermeister aus dem Kreis Trier-Saarburg, ein Urteil verkündet. Demnach wurde der 61-Jährige, der sich unter anderem an der Kasse der Freiwilligen Feuerwehr bereichert hatte, wegen Untreue zu einer Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es unter anderem als erwiesen an, dass der ehemalige Oberbürgermeister und Kassierer der FF zwischen Juni und Dezember 2018, mehr als 11.000 Euro aus der Barkasse der Feuerwehr der Gemeinde entwendete. Mehr als 25 Jahre war er dort als Kassierer tätig.
Ebenfalls habe er im Juli 2017, genau 2.000 Euro in bar von einer Frau erhalten und für sich behalten. Diese wollte mit dem Geld eine Grabstätte neben ihrem bereits verstorbenen Mann bei der Gemeinde reservieren. Auch die Gebühr für die örtliche Nutzung des Bürgerhauses in der Gemeinde, soll in mindestens zwei Fällen direkt in die Tasche des Mannes geflossen sein.
Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt – außerdem muss der Mann die knapp 13.500 Euro wieder zurückzahlen.













