10 Milliarden Steuerverlust durch manipulierte Kassen

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Eine alte Kasse ohne Computer und ohne Manipulation

MAINZ. Manipulierte Kassen, mit denen durch die Buchhaltung dem Finanzamt andere Umsätze vorgegaukelt werden können, als sie tatsächlich gemacht wurden, schädigen den Staatshaushalt im Jahr um bis zu 10 Milliarden Euro. Diesen Machenschaften soll es jetzt an den Kragen gehen und dabei werden auch die Kassenhersteller in die Pflicht und die Verantwortung genommen.

„Wir werden den massenhaften Betrug an manipulierten Kassen nicht länger hinnehmen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute anlässlich einer Entscheidung des Finanzgerichts Neustadt/Weinstraße. „Dem Staat entgehen dadurch in jedem Jahr schätzungsweise bis zu zehn Milliarden Euro. Die Zeche zahlen am Ende alle ehrlichen Steuerzahler“, sagte Ahnen.

Manipulierte Kassendaten sollen verhindert werden

Die Ministerin weiter: „Die Manipulation von elektronischen Buchführungs- und Kassendaten bei Außenprüfungen der Finanzämter ist immer schwerer und aufwändiger feststellbar. Wir wissen, dass Art und Umfang der Manipulationen ein Ausmaß angenommen haben, das konkreten Handlungsbedarf aufzeigt.“ Die Finanzministerkonferenz habe im Dezember letzten Jahres ein Paket von Maßnahmen gefordert, um die Manipulation digitaler Kassendaten zu verhindern.

Verschärfte Sanktionen

Die Finanzminister der Länder verlangten insbesondere die Einführung eines Verfahrens für Registrierkassen, mit der sich Manipulationen aufdecken und nachweisen lassen. „Dass in manchen Branchen einige Softwarehersteller elektronische Kassensysteme anbieten, in denen die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung bereits programmiert ist, ist nicht länger hinnehmbar“, so die Ministerin.
Ahnen: „Wir müssen jetzt schnell und konsequent handeln. Dazu sollte auch die Verschärfung der Sanktionen gehören, wenn Steuerzahlern oder Herstellern von Kassen der Steuerbetrug mit manipulierten Kassen nachgewiesen wird.“

Kassenhersteller in der Haftung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße hat in einem am Dienstag, dem 10. Februar veröffentlichten Beschluss entschieden, dass der Hersteller einer manipulierfähigen Registrierkasse unter Umständen für eine damit begangene Steuerhinterziehung haften muss. In dem konkreten Fall ging es um ein Eiscafé, dessen Besitzer vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seit Dezember 2003 rund 1,9 Millionen Euro Steuern unterschlagen hatte. Das Finanzgericht befand nun, dass der Hersteller der Kasse die vom Cafébesitzer hinterzogenen Steuern nachzahlen muss. Der Grund: Wegen einer zur Kasse mitgelieferten Manipulationssoftware konnten die Umsätze automatisch verringert werden, wodurch weniger Steuern geflossen seien.

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