Mit Küchenmesser auf Lebensgefährten der Mutter eingestochen: Anklage gegen 19-Jährigen aus Konz

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Messerattacke Blaulicht
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Konz wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier ist der 19-Jährige hinreichend verdächtig, am 13.06.2021 in Konz versucht zu haben, den Lebensgefährten seiner Mutter durch einen Messerstich zu töten.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:

Der Angeschuldigte lebte mit seiner Mutter in einem Wohnhaus in Konz. Das Tatopfer, der 53 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter des Angeschuldigten, wohnte in einer Wohnung im gleichen Haus. In den frühen Abendstunden des 13.06.2021 begab sich der Angeschuldigte in stark alkoholisiertem Zustand zu der Wohnung des Mannes. Mit einem schweren Pflasterstein warf er ein Fenster der Wohnung ein. Als der Mann daraufhin die Tür öffnete, stach der Angeschuldigte mit einem mitgeführten Küchenmesser unvermittelt auf den Geschädigten ein.

Er versetzte ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit Tötungsvorsatz einen wuchtigen Messerstich in den Bauchbereich und flüchtete anschließend vom Tatort. Der schwerverletzte Geschädigte alarmierte daraufhin die Polizei, die unverzüglich die Fahndung aufnahm und den Beschuldigten noch am gleichen Abend in Wiltingen festnehmen konnte. Der Geschädigte erlitt lebensbedrohliche innere Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden.

Das Motiv für die Tat dürfte nach vorläufiger Bewertung der Staatsanwaltschaft in bereits seit längerem bestehenden Spannungen zwischen dem 19-Jährigen und Geschädigten zu suchen sein. Aufgrund der hohen Alkoholisierung – eine dem Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille – geht die Staatsanwaltschaft nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Angeschuldigte im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit handelte.

Die Jugendkammer des Landgerichts hat das Hauptverfahren inzwischen eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.

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