Trier-Saarburg: Mitarbeiterin im Unkleideraum gefilmt – Zahnarzt muss sich vor Gericht verantworten

0
Symbolbild "Zahnarzt" - pixabay

TRIER. Ein Zahnarzt aus dem Kreis Trier-Saarburg muss sich vor Gericht verantworten – die Staatsanwaltschaft Trier hatte den Mann angeklagt. Der erste Verhandlungstag soll Anfang Oktober stattfinden.

Der Vorwurf: Der Arzt soll seine Praxismitarbeiterinnen mit einer versteckten Minikamera heimlich im Aufenthalts- und Umkleideraum gefilmt und fotografiert haben. Entdeckt wurde die Kamera durch eine Mitarbeiterin, die anschließend die Polizei informierte.

Bei einer folgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten ebenfalls eine Rauchgranate, sodass sich der Arzt neben der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, auch wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten muss.

Vorheriger ArtikelSonderleistungen: 18,7 Millionen Euro für Pflegekräfte an rheinland-pfälzischen Krankenhäusern
Nächster ArtikelSaison im Trierer Südbad endet am Sonntag (12. Sept.) – sinkende Besucherzahlen 2021

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.