TRIER. Ein Zahnarzt aus dem Kreis Trier-Saarburg muss sich vor Gericht verantworten – die Staatsanwaltschaft Trier hatte den Mann angeklagt. Der erste Verhandlungstag soll Anfang Oktober stattfinden.
Der Vorwurf: Der Arzt soll seine Praxismitarbeiterinnen mit einer versteckten Minikamera heimlich im Aufenthalts- und Umkleideraum gefilmt und fotografiert haben. Entdeckt wurde die Kamera durch eine Mitarbeiterin, die anschließend die Polizei informierte.
Bei einer folgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten ebenfalls eine Rauchgranate, sodass sich der Arzt neben der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, auch wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten muss.