Erste Bilanz bei Soforthilfe im Landkreis: Rund 200 000 Euro bereits ausgezahlt

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Foto: Landkreis Trier-Saarburg

TRIER. Seit vergangenen Freitag können die Betroffenen der Unwetterkatastrophe aus dem Landkreis Trier-Saarburg einen Antrag auf Soforthilfe bei der Kreisverwaltung stellen. Das Land Rheinland-Pfalz stellt dafür bis maximal 3.500 Euro je Privathaushalt zur Verfügung.

Mittlerweile sind 300 Anträge bei der Kreisverwaltung eingegangen. Auch mit den Auszahlungen wurde bereits begonnen. Bis heute Morgen konnten insgesamt rund 200.000 Euro an Betroffene überwiesen werden.

Landrat Günther Schartz zeigt sich zufrieden: „Ein großer Dank geht an unsere Mitarbeitenden für die Vorbereitung und schnelle Umsetzung beim Thema „Soforthilfe“. Es ist wichtig, dass die Hilfe schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird. Jetzt gilt es – wie vom Land angekündigt – auch die Unternehmen zu stützen“. Die Kreisverwaltung sei organisatorisch bereit, mit der Umsetzung zu beginnen, sobald das Land die Rahmenbedingungen für die Unternehmens-Soforthilfe festgelegt habe.

Soforthilfe jetzt beantragen

Das Antragsformular des Landes für Privathaushalte können die Betroffenen zum einen in ausgedruckter Form bei den Ortsbürgermeistern der überfluteten Gemeinden abholen. Darüber hinaus steht es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de/unwetter zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular kann direkt per Post (Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier) oder E-Mail an [email protected] bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.

Für Rückfragen oder bei Beratungsbedarf können sich Betroffene per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch unter der Behördennummer 115 an die Kreisverwaltung wenden.

 

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