Test- und Maskenpflicht, Veranstaltungen, Bordelle: Saarland kündigt weitere Lockerungen an

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Eine Dame sitzt in einem Bordell - Symbolbild; Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Angesichts gesunkener Corona-Zahlen wird im Saarland die Maskenpflicht an weiteren Orten aufgehoben.

So müssen Gäste im Außenbereich von Gastronomiebetrieben von diesem Freitag an auch abseits ihrer Plätze keine Maske mehr tragen, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag den Beschluss des Ministerrates mit. Auch an Bushaltestellen könne auf die Maskenpflicht verzichtet werden, wenn genug Abstand gehalten werde. Und in Gottesdiensten muss an den festen Plätzen ebenfalls keine Maske mehr getragen werden, wie aus der angepassten Verordnung hervorgeht.

Lockerungen gibt es auch bei der Testpflicht: Diese entfällt ab Freitag für Freizeitaktivitäten im Außenbereich, wie das Ministerium weiter mitteilte. Minderjährige müssten zudem für den Besuch von Frei- und Strandbädern keinen negativen Test mehr vorlegen. Negative Tests bräuchten Minderjährigen nur noch für den Besuch von Hallenbädern, Thermen und Saunen.

Die Landesregierung hat außerdem beschlossen, dass Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen unter freiem Himmel wieder erlaubt sind. In geschlossenen Räumen dürften bis zu 250 Personen zusammenkommen. Hierbei gebe es eine Testpflicht ab elf Menschen. Zu Veranstaltungen zählten auch private Geburtstage oder Hochzeitsfeiern.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürften Prostitutionsstätten unter Auflagen wieder öffnen. Die Kundinnen und Kunden müssten einen negativen Testnachweis haben, außerdem gelte eine Maskenpflicht. Die Verordnung tritt mit Ablauf vom 8. Juli außer Kraft.

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